
Campground
Direkt neben dem Infield befindet sich der Campground. Er bietet Platz für 1500 Wassenrocker mit Zelt.
Kurze Wege..... Bis zum Infield müsst ihr euch mit dem Wegbier schon beeilen....
Das befahren des Campground mit Fahrzeugen ist behördlich nicht erlaubt.
Wir arbeiten an eine Lösung, das ihr eure Pkw in unmittelbarer nähe parken könnt.
Das Camping Ticket (5,00 Euro) kann mit dem Festival Ticket im Ticket Shop gekauft werden.
Solltet ihr das vergessen haben, so besteht auch noch vor Ort die Möglichkeit ein Camping Ticket zu kaufen.
Es gilt pro Person und ist von Freitag bis Sonntag gültig.
Ebenfalls in der Nähe das Infield wird eine Stellflächen für Camper bis 3,5 t. eingerichtet.
Bitte Beachtet:
Ihr braucht für euer Fahrzeug ein Parkticket, und pro campenden Wassenrocker ein Campingticket.
Ein Plan des Campground folgt in Kürze
Regeln:
Wir möchten, dass jeder seinen Spaß beim Wassenrock Open-Air-Festival hat.
Aber ohne gegenseitige Rücksichtnahme wird es nicht klappen.
Bitte verhaltet euch so, dass keine anderen Besucher oder Anwohner über das Maß hinaus belästigt werden.
Die Regeln für das Campen entnehmt Ihr bitte den AGB.
Hier noch einmal kurz das Wichtigste:
Offenes Feuer sowie das Rauchen in den Waldflächen ist nicht gestattet.
Stromaggregate dürfen nicht betrieben werden.
Jeder hat seinen Bereich bei der Abreise in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
Verbotene Gegenstände in den Park- und Campingbereichen
- Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
- Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
- Pyrotechnische Gegenstände aller Art
- Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
- Bau- und Brennholz
- Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)
- Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen
- Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
- Trockeneis
- Säurebatterien
- Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge
- Megaphone
- Stromaggregate
- Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.